Auf dieser Seite möchten wir gerne auf häufig gestellte Fragen eingehen. Zur einfacheren Übersicht haben wir diese nach folgenden Zielgruppen unterteilt:
Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an info(at)bznb.de mit Ihrer vollständigen Adresse. Wir prüfen gerne, ob für Ihre Adresse ein Ausbau geplant ist bzw. wie die Adresse versorgt ist.
Die Situation ist für jede Adresse individuell, dennoch gibt es einige denkbare Gründe, warum Ihre Adresse nicht gefördert ausgebaut werden kann. Zum einen können laut aktueller Rechtslage nur Adressen in Wohngebieten gefördert ausgebaut werden, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur dem Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann. Gerne schauen wir uns die Situation individuell für Ihre Adresse an.
Unsere Breitbandatlanten werden nicht adressgenau dargestellt, sondern mit Flächenkacheln. In jeder Kachel wird die höchste in diesem Bereich verfügbare Geschwindigkeit gezeigt. Diese kann von der an Ihrer Adresse verfügbaren Geschwindigkeit abweichen. Gerne überprüfen wir die verfügbare Geschwindigkeit an Ihrer Adresse. Bitte schicken Sie uns hierzu eine E-Mail inklusive der vollständigen Anschrift an info(at)bznb.de.
Nach TKG §77i müssen passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, bedarfsgerecht mitverlegt werden, um den Betrieb eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zu ermöglichen. In Neubaugebieten wird immer ein Bedarf unterstellt. Genauere Informationen können Sie unserer „Handreichung zur Anwendung des DigiNetzG in Neubaugebieten (Wohn-, Gewerbe-und Industriegebiete) und Bauprojekten (Dauer > 8 Wochen) für Kommunen“ entnehmen.
Sie können potentielle Mobilfunkstandorte an uns melden. Besonders geeignet sind Dachflächen von hohen Gebäuden und Orte, an denen schon Infrastruktur vorhanden ist (Strom, evtl. sogar Glasfaser). Dazu klicken Sie bitte auf folgenden Link: Meldung von potentiellen Mobilfunkstandorten
Die öffentliche Hand darf nur dort tätig werden, wo der Markt versagt. Marktversagen wird über ein sogenanntes Markterkundungsverfahren festgestellt. In diesem Verfahren werden die Telekommunikationsunternehmen gefragt, welche Versorgung sie an den jeweiligen Adressen in einem Gebiet liefern können und ob sie planen, in den nächsten drei Jahren das Gebiet mit leistungsfähiger Infrastruktur zu versorgen. Die Kommunen dürfen nur tätig werden, wenn das Gebiet über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügt (weißer Fleck) oder über ein NGA-Netz verfügt, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck).
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich in unsere Anbieterliste eintragen zu lassen. Nach Prüfung durch unsere Mitarbeitenden können wir Ihr Unternehmen listen. Ein Anspruch auf Listung besteht hierbei jedoch nicht.
Hier finden Sie Ausschreibungen auf unserer Seite. Außerdem lassen sich Ausschreibungen ggf. auf www.ted.europa.eu finden.