Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP)

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) fördert der Bund Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Ländern. Das KInvFG unterteilt sich in einen ersten (KIP 1) und einen zweiten Teil (KIP 2).

Für den Breitbandausbau sind die Mittel aus KIP 1 relevant. Der Bund förderte Investitionen innerhalb der ausgewiesenen zehn Förderbereiche über einen Zeitraum von 8 1/2 Jahren bis Ende 2023. Unter der Voraussetzung, dass die Investitionsvorhaben bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen und alle Leistungen abgenommen wurden, kann eine vollständige Abrechnung bis Ende 2024 erfolgen.

Detaillierte Informationen sowie regionalen Ansprechpartner finden Sie auf www.kip.niedersachsen.de.